LkSG-Service

Reduzieren Sie Ihre Haftungsrisiken und profitieren Sie von unserem Rundum-Service!

Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Verwandeln Sie mit dem LkSG-Service der Markant das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von einer Last in eine Chance!

Was ist das LkSG & wen betrifft es?

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2023 das neue Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden sind hierzu ab 1. Januar 2024 verpflichtet. 

Selbst ausländische Unternehmen können unmittelbar durch das Gesetz verpflichtet sein, wenn sie zu einer deutschen Unternehmensgruppe gehören und die Muttergesellschaft bestimmenden Einfluss über sie ausübt.

Zulieferer betrifft das Gesetz indirekt, auch wenn sie weniger Mitarbeitende haben oder nicht in Deutschland ansässig sind. Auch Dienstleister können unmittelbare Zulieferer sein.

Features & Vorteile

  1. Optimierte Daten zur Risikobewertung dank eines Shared Service-Centers
  2. Vorhandene Stammdaten neu nutzen und LkSG-Konformität erzielen
  3. Reduktion des Aufwands: vollumfängliche Aufbereitung von LkSG-Daten, insbesondere für Ihre Risikoanalyse
  4. Gesetzeskonformität dank der Unterstützung durch unsere Experten-Teams 
  5. Partnerschaft mit LkSG-Softwareanbieter: Vergünstigte Preise durch Rahmenverträge

LkSG-Service der Markant

LkSG-Datenstrom

  • Bereitstellung LkSG-relevanter Daten zur Risikoanalyse
  • Aufbereitung Ihrer LkSG-Daten entsprechend der von Ihnen ausgewählten LkSG-Software
  • Komplettierung und Korrektur fehlender bzw. falscher LkSG-Daten zu Geschäftspartnern

 

LkSG-Full-Service

  • Unterstützung durch spezialisiertes Kundenservice-Team der Markant
  • Organisation und Kommunikation mit Ihren Zulieferern bei tiefgehenden Risikoanalysen
    • Aufforderung zur Beantwortung von Detailfragebögen
    • Durchführung ausgewählter Prozesse mit Ihren Zulieferern (z. B. bei Zögern der Auskunftserteilung)
  • LkSG-Datenstrom inkludiert
     

LkSG-Dienstleistervermittlung

  • Vermittlung von Anbietern, die LkSG-Software zur Verfügung stellen
  • Rahmenverträge mit attraktiven Konditionen und Leistungen

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf der Website nur die männliche Form verwendet. Diese Form versteht sich explizit als geschlechtsneutral.